Rechtsstaat vs. „gewaltbeherrschte“ Computerspiele

Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes angenommen. Das von Bundesfamilienministerin von der Leyen initiierte heißdiskutierte Papier besagt, dass in Zuknft mehr Spiele mit jugendgefährdendem Inhalt automatisch gesetzlich indiziert werden. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich.

Während bislang „die Prüfgremien der USK und BPjM diese Kriterien bei jedem Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft“ haben, werden „in Zukunft Spiele ohne ein solches Verfahren allein per Gesetz indiziert.“ Dabei ist es für alle Beteiligten nicht nachvollziehbar, nach welchen Maßstäben in Bezug auf die viertuelle Gewalt geurteilt wird. Laut Gesetzesentwurf sollen „weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ für Spiele die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“ bindend werden. Der Geschäftführer des Bundesverbandes für Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) Olaf Woters sieht das ein bisschen anders:

„Die vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung  ist verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen nicht verbessern. Dabei ist es den Anbietern und Händlern grundsätzlich nicht möglich zu beurteilen, welche Gewaltdarstellung noch erlaubt ist und welche nicht, deshalb ist die Gesetzesänderung verfassungswidrig. Aus unserer Sicht kann man den Jugendmedienschutz nur dann effektiver gestalten, wenn man das Gesamtsystem auf den Prüfstein stellt. Eine vorgezogene Änderung des Jugendschutzgesetzes wird mehr Lücken öffnen als schließen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Jugendschutzgesetz und Staatsvertrag. Wir hoffen nun, dass das Parlament unsere Auffassung teilt und den Gesetzesentwurf im Rahmen der Gesamtevaluation behandelt“.

Die besagte Gesamtevaluation bezieht sich auf den vorgezogenen Bericht des Hans-Bredow-Institus, der seit Oktober vorliegt und eigentlich noch ausgewertet wird.

Das eigentliche Problem ist jedoch einmal mehr, dass zwar der direkte Erwerb für Minderjährige erschwert wird, aber das dadurch noch lange nicht gewährleistet ist, dass wirklich nur die Jugendlichen des von der USK empfohlenen Alters dieses Spiel auch spielen. Denn wie Wissenschaftler wie der Kinder- und ugendpsychologe Wolfgang Bergmann schon seit längerem erkannt haben, nützen reine Verbote nichts, wenn die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen, sowie die ihrer Eltern, Erzieher und Lehrer nicht erweitert wird. In einem ZDF – Interview macht er dies ganz deutlich und appelliert vor allem an die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam die Spiele anzuschauen, die die Sprößlinge spielen. Dann hätten die Eltern zum einen den direkten Einblick in das Maß der eventuellen Gewalt, würden aber auch gleichzeitig die Reaktion der Kinder darauf sehen. Aber offensichtlich fällt es schwer diese Einsicht zu zeigen. Wahrscheinlich ist das eigentliche Problem das Alter der Entscheidungsträger und deren Ferne zur Debatte an sich. Wenn sich ein Herr Beckstein von einem Prof. Pfeiffer beraten lässt, darf man nicht allzu viel Objektivität erwarten.

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