Wahlwerbespots Europawahl

Wilhelmine Wulff  / pixelio.de

Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Da ich ja relativ selten fernsehe, bin ich erst gestern über die ersten beiden Wahlwerbespots zur Europawahl in der ARD gestolpert. Dabei war ich über den der Partei Pro NRW sehr erschrocken, denn er strotzte nur so vor Vorurteilen und erschien mir massiv volksverhetzend. Die Sender distanzieren sich vor und nach der Ausstrahlung ja regelmäßig von den Inhalten, die laut Erklärung ganz von den jeweilige Parteien verantwortet werden, aber warum senden sie solchen Mist? Sind sie gezwungen im Sinne de Meinungsbildung? Gibt es Vorgaben darüber, wie oft welcher Spot ausgestrahlt wird? Verdienen sie Geld damit? Ganz schön viele Fragen, von denen ich absolut keine Ahnung habe. Deshalb las ich ein bisschen herum, was es denn überhaupt mit den Wahlwerbespots auf sich hat.

Die ersten Wahlwerbespots wurden in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 ausgestrahlt. Hier stellvertretend der Spot der SPD von damals.

Wenn es Parteien erstmal auf die Wahlliste geschafft haben, steht ihnen im Prinzip auch Zeit für Wahlwerbespots im Fernsehprogramm zu. Dabei ist die Ausstrahlungszeit für bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kostenlos für die Parteien und auch die privaten Sender dürfen nur die Selbstkosten berechnen. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gilt dabei auch die 20-Uhr-Werbegrenze nicht, sodass die Parteien mit Werbespots nach 20 Uhr eine deutlich höhere Zuschauerquote zum Nulltarif haben. Die Häufigkeit der ausgestrahlten Spots richtet sich nach der Bedeutung de Partei, sodass beispielsweise 2005 zur Bundestagswahl SPD und CDU  sowohl in ARD wie in ZDF je 8 Sendeplätze erhielten; Grüne, FDP und CSU je 4, die Linke 3 und alle übrigen Parteien zwei Sendeplätze auf jedem der beiden Sender. (Quelle: wikipedia)

Doch wie ist es mit Spots, die menschenverachtende Inhalte haben bzw. volksverhetzend sind? Sicherlich ist die Grenze bei jedem Betrachter da unterschiedlich und was für den einen ein Tabu ist, läuft bei anderen unter der Rubrik „Da muss man ja nochmal sagen dürfen!“. Bei dem oben erwähnten Pro NRW-Spot hatte die ARD versucht per Gerichtsbeschluss zu verhindern, den Spot ausstrahlen zu müssen. Diesem Antrag wurde auch gestern stattgegeben, doch bis zum Abend hatte die Partei durchgesetzt, dass zumindest eine Light-Version des Spots gesendet werden musste. Diesen hatte ich also gesehen und als abstoßend empfunden. Die Berichterstattung über diesen Vorfall ist im Netz relativ dürftig und Informationen sind vor allem auf Seiten zu finden, die stark nach links oder rechts tendieren.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, wo da die Grenze ist und wie viel Meinung eine Demokratie ertragen kann. Klar soll sich jeder Bürger vor der Wahl eine eigene Meinung bilden können und wissen, wofür die Parteien sind, die zur Wahl stehen. Aber rechtfertigt das die Verbreitung von verhetzenden Inhalten, die Menschengruppen in ein Licht setzen, das von Hass und grundsätzlicher Ablehnung gekennzeichnet sind und deren Lebensrealität nicht gerecht werden?

Wer sich über Parteien und deren Inhalt informieren will, kann dies auf der Seite der bpb tun oder mit Hilfe des Wahl-o-mats austesten, mit welchen Parteien er in welchen Punkten am ehesten übereinstimmt.

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Ein Gedanke zu „Wahlwerbespots Europawahl

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